we love
Barriere­freiheit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Websitebetreiber, ihre Seiten so zu gestalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen uneingeschränkt auf Inhalte und Funktionen zugreifen können. Besonders Websites, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, fallen unter die Regelungen und müssen die entsprechenden Barrierefreiheitsstandards einhalten.

Grafik zur digitalen Barrierefreiheit – Symbolische Darstellung von inklusiven digitalen Lösungen für barrierefreie Webangebote.

Auf einen Blick

Ist meine Website betroffen?

Das Gesetz betrifft hauptsächlich Unternehmen, die im B2C-Bereich tätig sind. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die im B2C Bereich arbeiten, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro haben.

Für Websites, die vor dem 28. Juni 2025 online sind, gilt voraussichtlich eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030, um die Barrierefreiheits­anforderungen vollständig zu erfüllen.

Zusätzlich gilt eine Dokumentationspflicht, die zeigt, welche Schritte unternommen wurden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird erwartet, dass verstärkt Abmahnanwälte aktiv werden. Daher ist es wichtig, nachweisen zu können, dass bereits an der Umsetzung gearbeitet wird.

Barrierefreiheit als Chance begreifen

Mindestens 25 % der EU-Bevölkerung leben dauerhaft oder temporär mit körperlichen und/oder mit unsichtbaren Einschränkungen, die kognitive, sprachliche oder motorische Fähigkeiten betreffen. Viele dieser Menschen stoßen regelmäßig auf digitale Barrieren, da digitale Angebote oft nicht entsprechend barrierefrei gestaltet sind.

Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance begriffen werden. Maßnahmen, die Barrierefreiheit unterstützen, sind nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen vorteilhaft, sondern verbessern auch das Suchmaschinenranking.

Durch Ihr Engagement für Barrierefreiheit im Netz demonstrieren Sie soziale Verantwortung und stärken das Image als zugängliches und inklusives Unternehmen. Sie erschließen sich eine neue, dankbare und treue Zielgruppe.

Was ist jetzt zu tun?

Es besteht kein Grund zur Panik – die Frist bietet ausreichend Zeit für erste Maßnahmen.

  • Überprüfen Sie, ob Ihre Website den Vorgaben des BFSG unterliegt.
  • Setzen Sie sich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinander und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen im digitalen Raum.
  • Schulen Sie Ihr Team in der Erstellung barrierefreier Inhalte.
  • Führen Sie einen Barrierefreiheits-Check durch, um mögliche Herausforderungen zu erkennen.
  • Planen Sie die notwendigen Ressourcen und das entsprechende Budget ein.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen und zukunftssicher zu gestalten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

So können wir starten

Erstanalyse der Barrierefreiheit

Wir führen eine umfassende Prüfung Ihrer Website gemäß den WCAG 2.1 AA Standards durch. Zur Analyse nutzen wir neben manuellen Tests, auch Tools wie axe DevTools, WAVE Evaluation und den Silktide Accessibility Checker. Anschließend erstellen wir ein individuelles Konzept und eine Zeitplanung für die Optimierung.

Optimierung

Für den redaktionellen Teil benötigen wir Ihre Unterstützung. Wir zeigen Ihnen, wo Inhalte wie Alternativtexte eingepflegt werden müssen, oder übernehmen dies optional komplett. Zudem optimieren wir Kontraste, ARIA-Attribute und die Tastatursteuerung, erweitern Ihr CMS für eine barrierefreie Pflege und bieten Steuerungs-möglichkeiten für bewegte Inhalte.

Abschließende Prüfung

Am Ende erstellen wir einen Abschlusstest und einen Abschlussbericht. Diese können dann als Nachweis für das Entgegenkommen der Barriere­freiheits­vorgaben verwendet werden und in die Barrierefreiheits­erklärung einfließen. So wird signalisiert, dass Barrierefreiheit kontinuierlich verbessert wird, was präventiv gegen Abmahnungen wirken kann.
Ist Ihre Website bereit für die Zukunft?

Um die besten Maßnahmen zur Barrierefreiheit für Ihre Website zu identifizieren, sollten Sie folgende Fragen in Betracht ziehen:

Sind Sie überwiegend im Business-to-Consumer
(B2C)-Segment tätig?

Wenn ja, ist eine Optimierung Ihrer Website unumgänglich. Barrierefreiheit wird zunehmend von Verbrauchern erwartet und ist ab Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben.

Verfügen Sie bereits über eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Falls nicht, sollten Sie diese erstellen. Eine solche Erklärung signalisiert Transparenz und Ihr Engagement für die Zugänglichkeit Ihrer Website, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Ihre Website enthält viele visuelle Inhalte?

Bilder und Videos müssen so gestaltet werden, dass sie auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zugänglich sind. Alt-Texte für Bilder und Untertitel für Videos sind grundlegende Maßnahmen, die sowohl die Barrierefreiheit als auch die SEO Ihrer Website verbessern.

Ist Ihre Website älter als 5 Jahre?

Ältere Websites nutzen oft veraltete Technologien, die nicht den aktuellen Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Ein vollständiger Relaunch kann in solchen Fällen wirtschaftlicher und zukunftssicherer sein.
Der Weg zum neuen digitalen Standard

Derzeit sind noch viele Details unklar. Best Practices existieren derzeit noch nicht, und die vollständige Einhaltung aller Vorgaben ist aktuell kaum realisierbar. Es werden sich optimale Vorgehensweisen herausbilden, die sich langfristig durchsetzen.

Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird in naher Zukunft zentrale Anforderungen zu diesem Thema veröffentlichen.

10 Tipps zur Verbesserung
der Barrierefreiheit Ihrer Website